Allgemeine Informationen zu Patenten
Durch ein Patent lassen sich Erfindungen auf technischem Gebiet schützen. Als Erfindung kann eine Lehre zum technischen Handeln verstanden werden, die nach naturgesetzlichen Regeln zu einem Handlungserfolg führt, der vorhersehbar und nicht zufällig auftritt. Patentrechtlich schützbar sind also u.a. Gegenstände, Vorrichtungen, Stoffe, deren Verwendung sowie Verfahren, z.B. Arbeits- oder Herstellungsverfahren.
Demgegenüber können z.B. das Entdecken oder Erkennen von Naturgesetzen, gedankliche Tätigkeiten, die Wiedergabe von Informationen, Software als solche oder Geschäftsmethoden qua Gesetz nicht patentiert werden. Besonders problematisch, aber möglich ist er Schutz von computerimplementierten Erfindungen, also z.B. einer Software, mit der eine technische Wirkung zur Lösung eines konkreten technischen Problems erreicht wird. Ebenso ist der Schutz von Datenträgerprodukten möglich.
Ein Patent ist ein geprüftes Schutzrecht. Das bedeutet, dass das Patentamt eine Patentanmeldung bezüglich verschiedener gesetzlicher Kriterien überprüft, nämlich Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit. Hierbei wird im Wesentlichen ein Vergleich mit bereits bekanntem Stand der Technik angestellt. Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, wird für die Erfindung ein Patent erteilt. Die Schutzdauer eines Patents kann mit Zahlung der Jahresgebühren jeweils um ein Jahr auf maximal 20 Jahre ab Anmeldetag verlängert werden.
Bei einem Vergleich mit dem Stand der Technik ist der Anmeldetag einer Patentanmeldung von erheblicher Bedeutung. Zum Stand der Technik zählen alle Informationen, von denen die Öffentlichkeit vor dem Anmeldetag ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung Kenntnis haben konnte. Deshalb ist es wichtig, eine Erfindung so früh wie möglich und insbesondere auch vor eigenen Präsentationen bei möglichen Kunden, auf Messen o.ä. zum Patent anzumelden. Verbesserungen und Weiterentwicklungen der Erfindung können innerhalb von 12 Monaten durch eine weitere Patentanmeldung abgedeckt werden, für die die Priorität der älteren Anmeldung in Anspruch genommen wird.
Patente werden national oder regional erteilt, z.B. als deutsches Patent vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder als europäisches Patent vor dem Europäischen Patentamt (EPA). Entsprechend können Patentanmeldungen beim DPMA und beim EPA eingereicht werden, auch unter Inanspruchnahme der Priorität einer früheren Patentanmeldung. Mit einem europäischen Patent lässt sich ein Schutz in nahezu allen Staaten der EU (und weiteren) erreichen. Überdies kann ein Patentschutz in nahezu allen Ländern erhalten werden, beispielsweise im Wege einer internationalen Patentanmeldung (PCT). Vor Ablauf von 30 Monaten nach dem Prioritätsdatum der PCT-Anmeldung kann in den gewünschten Ländern eine dortige Anmeldung eingeleitet werden.
Ein erteiltes und in Kraft stehendes Patent hat die Wirkung, dass Dritten die Nachahmung und die gewerbliche Benutzung des geschützten Produkts bzw. Verfahrens untersagt werden kann. Jedoch kann nicht nur die Herstellung, sondern auch der Vertrieb oder das Anbieten und Bewerben untersagt werden. Bei einem Verstoß hiergegen hat der Patentinhaber neben einem Anspruch auf Unterlassung auch einen Anspruch auf Schadensersatz, Auskunft über Herkunft und Vertriebsweg und Vernichtung von patentverletzenden Erzeugnissen und Vorrichtungen. Durch ein Patent ist somit eine Nachahmung durch Dritte verhindert, so dass sich der technische Vorsprung gegenüber den Wettbewerbern absichern lässt. Jedoch verpflichtet ein Patent nicht zur eigenen Benutzung des patentgemäßen Gegenstands.
Der Schutzbereich eines Patents wird durch den Inhalt der Patentansprüche bestimmt. Das durch das Patent geschaffene Ausschließlichkeitsrecht wird also maßgeblich durch die Patentansprüche festgelegt. Im Verlauf des Prüfungsverfahrens vor dem Patentamt können die Patentansprüche im Rahmen der ursprünglichen Offenbarung einer Patentanmeldung geändert werden. Falls Aktivitäten auf dem Markt erst nach Hinterlegung der Patentanmeldung erkannt werden, ist somit u.U. eine Anpassung der Patentansprüche auf Produkte bzw. Verfahren der Wettbewerber möglich, um nach einer entsprechenden Patenterteilung deren Handlungsmöglichkeiten einzuschränken.
Ein Patent bietet nicht nur ein Verbietungsrecht gegen Ihre Wettbewerber, sondern auch die Basis einer Kooperation mit Dritten. Sie können Ihre Marktposition durch Vergabe von Lizenzen stärken bzw. lukrativer gestalten. Umgekehrt können Sie auch Lizenzen an Patenten Ihrer Wettbewerber nehmen.
Welche Dienstleitungen die Patentanwaltskanzlei Sparing für Sie beim Schutz von Erfindungen als Patent oder Gebrauchsmuster erbringen kann, finden Sie hier