Dienstleistungen

SPARING Patentanwaltskanzlei ist eine Full Service IP Kanzlei und bietet alle patentanwaltlichen Dienstleistungen aus einer Hand an.

Die Leistungen der SPARING Patentanwaltskanzlei werden effizient erbracht und transparent abgerechnet.

Sehr gerne stehen Ihnen die Patentanwälte und die Mitarbeiter der Kanzlei für Rückfragen, Erläuterungen, Kostenabschätzungen oder ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an!

Auf dem Gebiet der technischen Schutzrechte, also von Patenten und Gebrauchsmustern, umfasst die Beratung durch Bonnekamp & Sparing u.a.:

1. Strategische Patentberatung
– Beratung zum Recht an der Erfindung, Übertragung von Rechten
– Welche Fördermittel könnte der Anmelder in Anspruch nehmen
– Macht es Sinn, die Erfindung geheim zu halten
– Stellungnahme zum frühesten/spätesten Zeitpunkt der Hinterlegung einer Anmeldung
– Erläuterung der geeigneten Schutzrechte und weiterer Schutzmöglichkeiten
– Erläuterung der Unterschiede, Vorteile und Nachteile Patent und Gebrauchsmuster und Handlungsempfehlung
– Ablauf des Patentverfahrens
– Optimierung des Patent-Portfolios
– Optimierung von Kosten und Fälligkeiten
– Durchführung der IP Due Diligence vor dem Kauf von Unternehmen oder eines Schutzrechtsportfolios
– Beratung zu taktischen Anmeldungen und Defensivpublikationen

2. Recherchen zum Stand der Technik
– Was soll recherchiert werden
– Wo soll recherchiert werden
– Analyse des Standes der Technik
– Einschätzen der Erfolgsaussichten einer möglichen Anmeldung
– Freedom-to-Operate Gutachten hinsichtlich der Freiheit von Patenten und Gebrauchsmustern Dritter

3. Ausarbeiten von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen
– Persönliche, telefonische oder schriftliche Erörterung der Erfindung
– Herausarbeiten von Unterschieden zum bekannten Stand der Technik
– Optimierung des Schutzbereichs und damit des Wertes der Erfindung
– Ermittlung von möglichen Umgehungen und Verallgemeinerung des Schutzes
– Erstellen von Patentansprüchen, Beschreibung und Zeichnungen
– Einreichung der Anmeldung beim zuständigen Patentamt

4. Tätigkeiten im Erteilungsverfahren
– Übernahme der Vertretung, Abwicklung der Korrespondenz, Fristenverwaltung
– Benennung der Erfinder
– Stellung des Recherchen- und/oder Prüfungsantrags (auch mit der Einreichung)
– Überprüfen aller Formalitäten auf Richtigkeit und Vollständigkeit
– Studium und Kommentierung aller formellen und materiellen Beanstandungen
– Studium und Kommentierung der entgegengehaltenen Druckschriften
– Beantwortung der Bescheide und Überarbeitung der Anmeldeunterlagen
– Wahrnehmung von telefonischen Rücksprachen, Anhörungen und Verhandlungen
– Führen von Beschwerdeverfahren für den Anmelder

5. Verteidigung erteilter Patente und Gebrauchsmuster
– Abwehr von Einsprüchen Dritter
– Durchführung von Beschränkungsverfahren
– Verteidigung gegen Nichtigkeitsklagen Dritter
– Verteidigung gegen Löschungsanträge Dritter
– Führen von Rechtsmittelverfahren zum Bundespatentgericht und zum Bundesgerichtshof

6. Durchführen von Nachanmeldungen im In- und Ausland
– Erarbeitung der günstigsten Strategie zum internationalen Schutz
– Überwachung der Prioritätsfristen für mögliche Nachanmeldungen
– Vorbereiten von Prioritätsrechtsnachfolgeerklärungen
– Überwachung der Fristen zur Validierung von internationalen/europäischen Anmeldungen
– Auswahl und Betreuung von kompetenten ausländischen Vertretern
– Anpassung der Anmeldungen an die nationalen Vorschriften
– Sachliche Unterrichtung und Weisung der ausländischen Vertreter
– Betreuung des dortigen Erteilungsverfahrens

7. Aufrechterhaltung von Anmeldungen und Schutzrechten
– Überwachung der Fristen für die Zahlung von Aufrechterhaltungsgebühren
– Erinnerung an Zahlungstermine und Abschätzung der Kosten
– Optimierung des Schutzrechtsportfolios
– Umschreibungen und Pflege des Registerstandes
– Beantragung von ergänzenden Schutzzertifikaten

8. Durchsetzung von Patenten und Gebrauchsmustern
– Gutachterliche Stellungnahme zur Frage der Verletzung von Patenten
– Abfassen von Berechtigungsanfragen und Abmahnungen
– Formulierung von Unterlassungsverpflichtungserklärungen
– Hinterlegung von Schutzschriften
– Mitwirkung in Patent- und Gebrauchsmusterverletzungsverfahren bei den Landgerichten und Oberlandesgerichten, auch im einstweiligen Verfügungsverfahren
– Gestaltung von Patentumgehungen
– Betreuung von Schutzrechtsverletzungsverfahren im Ausland
– Vorgehen gegen Schutzrechte Dritter
– Überwachen von Veröffentlichungen nach Anmelder oder technischem Gebiet

9. Überwachen von Anmeldungen Dritter auf Erteilung
– Gutachterliche Stellungnahme zu Fragen der Rechtsbeständigkeit von Patenten und Gebrauchsmustern
– Ausarbeiten und Einreichen von Einwendungen bei anhängigen Patentanmeldungen Dritter
– Ausarbeiten und Einlegen von Einsprüchen gegen erteilte Patente Dritter in Deutschland und Europa
– Erheben von Patentnichtigkeitsklagen beim Bundespatentgericht gegen in Deutschland gültige nationale und europäische Patente
– Ausarbeiten und Führen von Löschungsverfahren gegen deutsche Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt
– Führen von Rechtsmittelverfahren zum Bundespatentgericht und zum Bundesgerichtshof bzw. zu den Beschwerdekammern
– Verfahren auf Messen und Grenzbeschlagnahmen
– Recherche nach Stand der Technik zur Bekämpfung von Drittschutzrechten
– Gutachterliche Stellungnahme zu Fragen des Schutzbereichs und der Verletzung von Patenten und Gebrauchsmustern
– Vorgehen bei Patentberühmung

10. Verträge
– Verhandeln und Abfassen von Lizenzverträgen mit Bezug zu Patenten, Gebrauchsmustern und Know-how
– Vorbereitung von Geheimhaltungsvereinbarungen
– Verträge zur Nutzung gemeinsam gehaltener Patente und Gebrauchsmuster sowie bei Erfinder- und Anmeldergemeinschaften
– Kauf, Verkauf, Abtretung, Verpfändung usw. von Schutzrechten
– Beratung zu Patentklauseln in Unternehmenstransaktionen

11. Arbeitnehmererfindungs-Angelegenheiten
– Beratung bei der Bestimmung der wahren Erfinder
– Unterstützung bei der Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus dem Arbeitnehmererfindungsgesetz
– Berechnung der Erfindervergütung nach anerkannten Verfahren
– Geltendmachung der Erfindervergütung
– Führen von streitigen Verfahren vor der Schiedsstelle nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz

Auf dem Gebiet der Kennzeichenrechte, also von Marken einschließlich Geschäftsbezeichnungen, umfasst die Beratung durch Bonnekamp & Sparing u.a.:

1. Strategische Markenberatung
– Ermittlung des geeigneten Schutzrechts und weiterer möglicher Schutzmöglichkeiten
– Beratung zu in Betracht kommenden Markenformen (Wortmarke, Claim, Logo, kombinierte Wort-/Bildmarke, Positionsmarke, Farbmarke und weitere mehr)
– Stellungnahme zu frühestem/spätestem Anmeldedatum und Zusammenhang mit Internetdomänen
– Erläuterung zum Ablauf des Markeneintragungsverfahrens in Deutschland, Europa und weltweit
– Optimierung des Marken-Portfolios
– Optimierung von Kosten und Fälligkeiten
– Durchführung der IP Due Diligence von Kennzeichenrechten vor dem Kauf von Unternehmen oder Schutzrechtsportfolios
– Beratung zu taktischen Anmeldungen
– Beratung zu Kollektiv- und Gewährleistungsmarken

2. Recherchen zu bestehenden älteren Kennzeichen
– Ermittlung des geeigneten Schutzrechts und weiterer möglicher Schutzmöglichkeiten
– Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche zu älteren eingetragenen Marken in auswählbaren Regionen
– Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche nach älteren Unternehmenskennzeichnungen
– Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche nach prioritätsälteren Geschäftsbezeichnungen
– Einschätzen der Erfolgsaussichten einer möglichen Anmeldung
– Freedom-to-Operate Gutachten hinsichtlich der Verwechslungsgefahr mit älteren Rechten Dritter
– Gutachterliche Stellungnahme zur Frage der Verwechslungsgefahr mit älteren Kennzeichenrechten Dritter

3. Markenanmeldung in Deutschland und/oder in der EU
– Ausarbeiten eines nach Klassen sortierten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
– Stellungnahme zu absoluten Schutzhindernissen einschließlich Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis
– Beratung bei der Auswahl der Markenwortes und/oder der Bildmarke
– Beratung zu den Erfolgsaussichten Wortmarke vs. kombinierte Wort-/Bildmarke
– Einreichung der Anmeldung beim zuständigen Amt (DPMA, EUIPO)

4. Tätigkeiten im Markeneintragungsverfahren
– Übernahme der Vertretung, Abwicklung der Korrespondenz, Fristenverwaltung
– Stellung des Beschleunigungsantrags
– Überprüfen aller Formalitäten auf Richtigkeit und Vollständigkeit
– Studium und Kommentierung aller formellen und materiellen Beanstandungen
– Studium und Kommentierung der ggf. ermittelten älteren Drittrechte
– Beantwortung der Bescheide und Überarbeitung der Anmeldeunterlagen
– Wahrnehmung von telefonischen Rücksprachen, Anhörungen und Verhandlungen
– Führen von Beschwerdeverfahren für den Anmelder

5. Verteidigung eingetragener Marken
– Abwehr von Widersprüchen Dritter
– Beratung zur Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung von Marken
– Führen von Rechtsbehelfsverfahren (Erinnerungen)
– Führen von Rechtsmittelverfahren zum Bundespatentgericht

6. Durchführen von Nachanmeldungen im In- und Ausland
– Erarbeitung der günstigsten Strategie zum internationalen Schutz
– Überwachung der Prioritätsfristen für mögliche Nachanmeldungen
– Vorbereiten und Einreichen von Anträgen auf internationale Registrierung einer bestehenden Heimatmarke
– Beanspruchung von Senioritäten älterer nationaler Rechte in der EU zur Beibehaltung des Zeitrangs der Marke bei zugleich kostengünstiger Erneuerung
– Auswahl und Betreuung von kompetenten ausländischen Vertretern
– Sachliche Unterrichtung und Weisung der ausländischen Vertreter
– Betreuung des Eintragungsverfahrens im Ausland

7. Aufrechterhaltung von Anmeldungen und Schutzrechten
– Überwachung der Fristen für die Zahlung von Aufrechterhaltungsgebühren
– Erinnerung an Zahlungstermine und Abschätzung der Kosten
– Optimierung des Schutzrechtsportfolios
– Umschreibungen und Pflege des Registerstandes
– Durchführung von Teilungen eingetragener Marken
– Gutachterliche Stellungnahmen zur Benutzung eingetragener Marken in abgewandelter Aufmachung

8. Durchsetzung von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen
– Gutachterliche Stellungnahme zur Frage der Verletzung von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen
– Abfassen von Berechtigungsanfragen und Abmahnungen
– Formulierung von Unterlassungsverpflichtungserklärungen
– Hinterlegung von Schutzschriften
– Mitwirkung in Markenverletzungsverfahren bei den Landgerichten und Oberlandesgerichten, auch im einstweiligen Verfügungsverfahren
– Betreuung von Schutzrechtsverletzungsverfahren im Ausland

9. Vorgehen gegen Marken Dritter
– Kollisionsüberwachung nach verwechselbaren Markenanmeldungen Dritter
– Überwachen von Anmeldungen Dritter auf Eintragung
– Gutachterliche Stellungnahme zu Fragen der Verwechslungsgefahr und/oder der Verletzung von Kennzeichenrechten
– Ausarbeiten und Einlegen von Widersprüchen gegen Marken Dritter in Deutschland und Europa
– Ausarbeiten und Einlegen von Anträgen auf Schutzverweigerung von international registrierten Marken mit Wirkung in Deutschland und/oder in der EU
– Erheben von Markenlöschungsanträgen beim Deutschen Patent- und Markenamt und bei der EUIPO wegen Verfall oder Nichtigkeit
– Ausarbeiten und Führen von Löschungsverfahren gegen deutsche Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt
– Vorgehen gegen bösgläubige Marken und gegen Agentenmarken
– Ggfs. Führen von Rechtsmittelverfahren zum Bundespatentgericht und zum Bundesgerichtshof bzw. zu den Beschwerdekammern
– Verfahren auf Messen und Grenzbeschlagnahmen
– Gutachterliche Stellungnahme zu Fragen der Verwechslungsgefahr und der Verletzung von Marken und Geschäftsgeheimnissen
– Vorgehen bei Markenberühmung durch Anbringen des Hinweises ®

10. Verträge
– Verhandeln und Abfassen von Lizenzverträgen mit Bezug zu Marken
– Vorbereitung von Geheimhaltungsvereinbarungen
– Ausarbeiten von Vorrechts- und Abgrenzungsvereinbarungen
– Verträge zur Nutzung gemeinsam gehaltener Marken
– Kauf, Verkauf, Abtretung, Verpfändung usw. von Schutzrechten
– Beratung zu Markenklauseln in Unternehmenstransaktionen

Die Formalkriterien bei der Beantragung eines Markenschutzes scheinen auf den ersten Blick ohne Schwierigkeit, gleichwohl erfordert die erfolgreiche Durchführung einer Markenanmeldung guten Überblick und Erfahrung.

Auf dem Gebiet des Designrechts, früher Geschmacksmuster genannt, umfasst die Beratung durch Bonnekamp & Sparing u.a.:

1. Strategische Designberatung
– Beratung zum Recht am Design und zur Übertragung von Rechten
– Welche Fördermittel könnte der Anmelder in Anspruch nehmen
– Macht es Sinn, das Design geheim zu halten oder es zu veröffentlichen
– Beratung zum frühesten/spätesten Zeitpunkt der Hinterlegung des Designs
– Stellungnahme zur Neuheitsschonfrist
– Welches ist das geeignete Schutzrecht und gibt es weitere Schutzmöglichkeiten
– Erläuterung zum Ablauf des Designeintragungsverfahrens in Deutschland, Europa und weltweit
– Optimierung des Design-Portfolio
– Optimierung von Kosten und Fälligkeiten
– Durchführung der IP Due Diligence vor dem Kauf von Unternehmen oder Schutzrechtsportfolien
– Beratung zu taktischen Anmeldungen und Defensivpublikationen
– Einschätzungen zum EU Benutzungs-Geschmacksmuster

2. Recherchen zum Formenschatz
– Was soll recherchiert werden
– Wo soll recherchiert werden
– Analyse des Formenschatzes bekannter Gestaltungen
– Einschätzen der Erfolgsaussichten einer möglichen Anmeldung
– Freedom-to-Operate Gutachten hinsichtlich der Freiheit von Designs Dritter

3. Ausarbeiten von Designanmeldungen
– Persönliche, telefonische oder schriftliche Erörterung des Designs und seiner möglichen Abwandlungen
– Persönliche, telefonische oder schriftliche Beratung zum territorialen Schutz: Anmeldung in Deutschland, in der Europäischen Union oder Anmeldung eines Internationalen Geschmacksmusters
– Herausarbeiten von Unterschieden zum Formenschatz
– Anpassung von Zeichnungen an Formalerfordernisse
– Optimierung des Schutzbereichs und damit des Wertes der Gestaltung
– Erstellen von Patentansprüchen, Beschreibung und Zeichnungen
– Einreichung der Design-Anmeldung beim ausgewählten Patentamt

4. Tätigkeiten im Erteilungsverfahren
– Übernahme der Vertretung, Abwicklung der Korrespondenz, Fristenverwaltung
– Benennung der Gestalter
– Stellung des Antrags auf Aufschiebung der Bekanntmachung
– Überprüfen aller Formalitäten auf Richtigkeit und Vollständigkeit
– Studium und Kommentierung aller formellen und materiellen Beanstandungen
– Beantwortung der Bescheide und Überarbeitung der Anmeldeunterlagen
– Wahrnehmung von telefonischen Rücksprachen, Anhörungen und Verhandlungen
– Führen von Beschwerdeverfahren für den Anmelder

5. Verteidigung eingetragener Designs
– Abwehr von Löschungsanträgen Dritter
– Führen von Rechtsmittelverfahren zum Bundespatentgericht und zu den Beschwerdekammern

6. Durchführen von Nachanmeldungen im In- und Ausland
– Erarbeitung der günstigsten Strategie zum internationalen Schutz
– Überwachung der Prioritätsfristen für mögliche Nachanmeldungen
– Vorbereiten von Prioritätsrechtsnachfolgeerklärungen
– Auswahl und Betreuung von kompetenten ausländischen Vertretern
– Anpassung der Anmeldungen an die nationalen Vorschriften
– Sachliche Unterrichtung und Weisung der ausländischen Vertreter
– Betreuung des dortigen Erteilungsverfahrens

7. Aufrechterhaltung von Anmeldungen und Schutzrechten
– Überwachung der Fristen für die Zahlung von Aufrechterhaltungsgebühren
– Erinnerung an Zahlungstermine und Abschätzung der Kosten
– Optimierung des Schutzrechtsportfolios
– Umschreibungen und Pflege des Registerstandes

8. Durchsetzung von Designs
– Gutachterliche Stellungnahme zur Frage der Verletzung von Designs
– Abfassen von Berechtigungsanfragen und Abmahnungen
– Formulierung von Unterlassungsverpflichtungserklärungen
– Hinterlegung von Schutzschriften
– Gutachterliche Stellungnahme zu Neuheit und Eigenart des Designs
– Mitwirkung in Designverletzungsverfahren bei den Landgericht und Oberlandesgericht, auch im einstweiligen Verfügungsverfahren
– Gestaltung von Designumgehungen
– Betreuung von Schutzrechtsverletzungsverfahren im Ausland

9. Vorgehen gegen Schutzrechte Dritter
– Überwachungen von Veröffentlichungen nach Anmelder oder technischem Gebiet
– Gutachterliche Stellungnahme zu Fragen der Rechtsbeständigkeit von Designs hinsichtlich Neuheit und Eigenart
– Ausarbeiten und Führen von Löschungsverfahren gegen deutsche Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt und gegen EU Geschmacksmuster beim EUIPO
– Ggfs. Führen von Rechtsmittelverfahren zum Bundespatentgericht zu den Beschwerdekammern
– Verfahren auf Messen und Grenzbeschlagnahmen
– Recherche nach Formenschatz / bestehenden Gestaltungen und älteren Mustern zur Bekämpfung von Drittschutzrechten
– Gutachterliche Stellungnahme zu Fragen des Schutzbereichs und der Verletzung von Designs

10. Verträge
– Verhandeln und Abfassen von Lizenzverträgen mit Bezug zu eingetragenen und nicht eingetragenen Designs
– Vorbereitung von Geheimhaltungsvereinbarungen
– Verträge zur Nutzung gemeinsame gehaltener Designs und bei Gestalter- und Anmeldergemeinschaften
– Kauf, Verkauf, Abtretung, Verpfändung usw. von Schutzrechten
– Beratung zu Designklauseln in Unternehmenstransaktionen
– Schließen von Vergleichen zu streitigen Designangelegenheiten

11. Gestalterfragen
– Beratung bei der Bestimmung der wahren Gestalter
– Unterstützung bei der Wahrnehmung von Rechten und Pflichten der Gestalter eines Designs

Die Formalkriterien bei der Beantragung eines Designschutzes erscheinen nicht schwer, aber eine sorgfältige Auswahl der in der Anmeldung enthaltenen Musterdarstellungen beeinflusst maßgeblich den Schutzbereich des Geschmacksmusters.