Kosten

Eine gesetzliche oder verbindliche Honorarordnung für Patentanwälte gibt es nicht (Ausnahme: Auftreten bei den ordentlichen Gerichten). Im Prinzip können Sie die Höhe des Honorars für den Patentanwalt frei aushandeln, Angebote einholen, Mengenrabatte vorsehen und zum Beispiel auch Pauschalen oder ganze Honorarvereinbarungen abstimmen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, werden jeweils die kanzleiinternen, meist zeitabhängigen Sätze zugrunde gelegt. Die Festsetzung der Honorare erfolgt keineswegs willkürlich und deren Höhe wird im Falle von Beschwerden von der Patentanwaltskammer auf Angemessenheit überprüft. Somit schwanken die Kosten typischer Leistungen von Patentanwälten im Wesentlichen in Abhängigkeit von dem spezifischen Bearbeitungsaufwand, wozu neben dem Studium von Unterlagen und der Ausarbeitung von Texten auch persönliche oder telefonische Besprechungen zählen. Insgesamt erhalten Sie eine transparente und nachvollziehbare Zusammenstellung aller erbrachten Leistungen. Im Einzelnen behalten wir uns vor, Teilbeträge als Vorschuss einzufordern. Nachstehend sind einige Richtwerte für eine erste Orientierung aufgeführt, wobei eine verbindliche Auskunft nur in Kenntnis des konkreten Falls durch den sachbearbeitenden Patentanwalt möglich ist.

    • Das Honorar für die Anmeldung eines deutschen Patents mittleren Umfangs und mittlerer Schwierigkeit zwischen ca. 3.000 und ca. 5.500 Euro (netto, zuzüglich Amtsgebühren und Auslagen). Hierzu gehört neben dem Studium der Erfindungsmeldung und der Recherche und Einschätzung einschlägigen Standes der Technik auch die Ausarbeitung einer formgerechten Patentanmeldung einschließlich der Patentansprüche. Manchmal ist es sinnvoll und kostengünstig, mehrere Ideen in einer Anmeldung zu schützen. Dann erhöhen sich entsprechend dem Mehraufwand zwar die Kosten der einzelnen Anmeldung, es fallen aber insgesamt geringere Kosten an. Das Honorar für die Anmeldung eines Gebrauchsmusters wird regelmäßig etwas niedriger liegen, wobei in der Sache nahezu dieselben Leistungen auszuführen sind.
    • Das Honorar für die Anmeldung einer deutschen Marke mit drei Klassen beträgt zwischen ca. 450 und ca. 650 Euro (netto, zuzüglich Amtsgebühren). Hierzu gehört die Durchführung einer Identitätsrecherche unter für Deutschland registrierten Marken, das Erstellen eines nach Klassen sortierten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sowie die Übernahme der Vertretung und Einreichung beim Deutschen Patent- und Markenamt, einschließlich der Überwachung aller Fristen und der diesbezüglichen Erinnerungen.
    • Das Honorar für die Anmeldung eines deutschen Designs (Einzelanmeldung) beträgt ca. 600 Euro (netto, zuzüglich Amtsgebühren und Auslagen für die Veröffentlichung). Durch die Möglichkeit der Hinterlegung von Sammelanmeldungen mit mehreren Mustern kann ein sehr viel günstigeres Honorar je Muster bei der gleichzeitigen Anmeldung mehrerer Muster als Sammelanmeldung erzielt werden. Das Honorar deckt die Vorbereitung der Anmeldeunterlagen, die Übernahme der Vertretung und die Einreichung beim Patent- und Markenamt ab.

Bei allen Schutzrechtsanmeldungen ist zu beachten, dass Folgekosten, z.B. durch die Stellung von Beschleunigungs- oder Prüfungsanträgen, auf Grund von Beanstandungen oder Prüfungsbescheiden des deutschen Patent- und Markenamtes und von deren Beantwortung oder dergl. entstehen können.

Wenn Sie eine konkrete Abschätzung der Kosten wünsche, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.